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02.11.2021

Grünes Europa: Lebendige Verordnung mit großem Potenzial

Green Finance und die EU Taxonomieverordnung. Mögliches Einsatzspektrum für Niederösterreich und Klassifizierungstool für ökologisch nachhaltige NÖ-Investitionen.

Pixabay/Orlandow

Green Finance und die EU Taxonomieverordnung. Vanessa Zugriegel hat sich in ihrer Diplomarbeit als eine der ersten in Niederösterreich mit dieser lebendigen Verordnung wissenschaftlich auseinandergesetzt und das Einsatzspektrum für Niederösterreich anhand konkreter Beispiele ausgelotet. Aufgezeigt hat sie auch, was das Klassifizierungstool für ökologisch nachhaltige Investitionen in Niederösterreich bedeuten könnte.

„Green Finance und die EU Taxonomieverordnung - Chancen und Potenziale für Niederösterreich“ war eines jener Themen an der Themenbörse Abschlussarbeiten, dessen Vermittlungserfolg an interessierte Studierende als eher schwierig eingestuft wurde. Umso erfreulicher ist die Tatsache, dass es kurze Zeit nach der Veröffentlichung am Themenmarktplatz von Vanessa Zugriegel in ihrer Diplomarbeit an der Johannes Kepler Universität wissenschaftlich bearbeitet wurde.

Bereits im September 2021 hat sie die Ergebnisse ihrer Arbeit der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft und der Finanzabteilung des Landes Niederösterreich präsentiert. Die Qualität der Arbeit wird es Frau Zugriegel ermöglichen, ein 1000 Euro-Stipendium Umwelt, Energie und Klima – dotiert von der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft des Landes NÖ - zu beantragen.

Klaus Bottensteiner von der Abteilung Umwelt- und Energiewirtschaft im Amt der NÖ Landesregierung freut sich über die Erkenntnisse und die Themenbörse an sich: "Durch die Möglichkeit, dass Studierende ihre Abschlussarbeit zu einem bestimmten Thema, das für die Abteilung von Relevanz ist, erstellen können, entsteht eine klassische Win-Win-Situation - sowohl für die Fachabteilung, als auch für die angehenden Absolvent*innen: Es entfällt die vielleicht mühsame und aufwändige Suche nach einem Thema, das vielleicht dann nur bedingt einen Mehrwert schafft. Er/sie bekommt nicht nur einen tiefen Einblick in das angebotene Thema an sich, sondern gewinnt durch die enge Zusammenarbeit mit den Expert*innen der Fachabteilung auch einen Eindruck, wie die öffentliche Verwaltung konkrete Themen - in unserem Fall vor allem die Herausforderungen der Energiewende, der Abfallvermeidung oder der Klimawandelanpassung) - angeht. Die Fachabteilung wiederum erhält eine umfassende Beleuchtung des anstehenden Themas durch motivierte junge Menschen mit fundierter wissenschafltlicher Ausbildung, die unter anderem den wertvollen „Blick von außen“ auf das oft komplexe Thema einbringen."

EU-Taxonomieverordnung in aller Kürze

„Die ‚Verordnung über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen und zur Änderung der Verordnung (EU) 2019/2088‘ setzt sich gemäß Artikel 1 zum Ziel, Kriterien zu definieren, ab wann eine Wirtschaftstätigkeit als ökologisch nachhaltig zu klassifizieren ist, um den Grad der ökologischen Nachhaltigkeit einer Investition beurteilen zu können. (siehe S 16 der Diplomarbeit Vanessa Zugriegels).

Diese Verordnung ist für alle EU-Mitgliedstaaten verbindlich und wurde am 18. Juni 2020 kundgetan. Diese lebendige Verordnung, d.h. die Kriterien werden regelmäßig angepasst, hat großes Potenzial zur Reduzierung oder Stabilisierung der Treibhausgase, ist aber sehr komplex und umfasst die bisweilen wichtigsten Wirtschaftssektoren. Aktuell sind dies neun Sektoren, was 93% des gesamten Wirtschaftssektors entspricht. Finanzmarktteilnehmer*innen sind ebenso definiert wie Finanzprodukte und auch, dass die Kreislaufwirtschaft auf Nachhaltigkeit ausgelegt sein muss. Langfristiges Ziel ist daher, nur noch in nachhaltige Projekte und Betriebe zu investieren. Aufschluss über die Nachhaltigkeitskriterien definiert die EU-Taxonomieverordnung, die bisweilen rund 90% der Sektoren abdeckt. Da die restlichen Sektoren weniger negative klimaschädliche Einträge darstellen, werden diese im nächsten Überarbeitungszeitraum näher beleuchtet.

Frau Zugriegel weist in ihrer Diplomarbeit darauf hin, dass die EU-Taxonomieverordnung nicht als Einzelmaßnahme zur Reduktion von Treibhausgasen zu verstehen ist, sondern in Zusammenhang mit allen delegierten Rechtsakten und zusammenhängenden Verordnungen in seiner Gesamtheit gesehen werden muss. Diese Verordnung konkretisiert die primären Umweltziele, die vorrangig verfolgt werden müssen.

Und Niederösterreich?

Vanessa Zugriegel ortet für das Land Niederösterreich in Anbetracht der wirtschaftlichen Leistung und der ausgeprägten Bruttowertschöpfung insbesondere im Wohnraumsektor große Chancen, Nachhaltigkeit auf Basis der EU-Taxonomieverordnung zu fördern. Ausgelotet hat sie das beispielsweise für den Bankensektor und ausgewählte Fertigungsbereiche. Aber nicht nur das Land, sondern auch die Gemeinden haben große Hebel, um nachhaltig tätig zu werden. Die Basis dafür wurde mit der EU-Taxonomieverordnung geschaffen.

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